Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GeltungsbereichDie nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der T+I Technologie- und InnovationsConsult GmbH (hinfort Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber für alle Verträge über Beratungs- und Schulungsleistungen, sowie ähnliche Leistungen, die der Auftragnehmer erbringt. AGB des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
Abweichungen zu den nachfolgenden Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart worden sind.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die vereinbarten Beratungs- und Schulungsleistungen, die durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers und beauftragte externe Experten im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art und Weise der zu erarbeitenden Unterlagen wird in einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) der Vertragspartner geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Beratungszwecks gegenseitig zur Kenntnis gebrachten innerbetrieblichen Informationen des jeweils anderen Partners, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder offenkundig vertraulich zu behandeln sind und nicht auf andere Weise bekannt sind, vertraulich zu behandeln ohne Zustimmung des in Textform des jeweils anderen Partners, Dritten nicht zugänglich zu machen.
Veröffentlichungen oder Verträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen, sind vorher zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung der Vereinbarung der Vertragspartner zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass der Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt, der ermächtigt ist, rechtsgeschäftliche und sonstige Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenent- scheidung notwendig sind.
Der Auftraggeber stimmt der freien Wahl von Methoden, Hilfsmitteln und ähnlichen Verfahren durch den Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen vollständig und zutreffend sind. Der Auftragnehmer kann, sofern der Auftraggeber die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen zurückverlangt, zum Zwecke der Dokumentation Kopien der Unterlagen fertigen und behalten.
§ 6 Rechte an den Ergebnissen
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte und anderen Unterlagen nur im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zwecke verwendet werden. Die Urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Leistungen des Auftragnehmers verbleiben bei diesem. Der Auftragnehmer kann auf sein Recht der Urheberbenennung nur schriftlich verzichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen nicht anderweitig kommerziell zu nutzen oder Dritten zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer ebenfalls bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen, auch fristlosen, Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Eine Kündigung gemäß §627 BGB ist ausgeschlossen.
Endet der Vertrag durch Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu vergüten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, seine Vergütung zeitanteilig zu berechnen.
§ 9 Entgelte, Nebenkosten, Fälligkeiten
Das Entgelt für die Beratungs- und Schulungsleistungen des Auftragnehmers basiert auf den mit Vertragsunterzeichnung vereinbarten Bedingungen.
Termine für Rechnungslegungen sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Entgelte und Nebenkosten werden netto berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu zahlen.
Dem Auftraggeber steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind.
Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung des Auftragnehmers 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung mit dem Rechnungsbetrag in Zahlungsverzug. Dem Auftragnehmer stehen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, einen darüber hinaus gehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Potsdam. Auf diesen Vertag und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Individualvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 01.06.2005