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Investitionsförderung
 
 
 
 
 
 
 
 

Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA)
Sowohl das Land Brandenburg als auch das Land Berlin gewähren auf der Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Zuschüsse zu Investitionen in eine neue Betriebsstätte, für Erweiterungen und für Diversifikationen.

Mit der Förderung sollen neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.

Die Förderung beträgt bis u 50% der Investitionssumme.

In Beiden Ländern unterscheiden sich allerdings die Voraussetzungen für die Förderung.

Kostenloses Förderscreening. Füllen Sie den Fragebogen aus und wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
Sie können aber auch direkt unseren Spezialisten kontaktieren.

Fragebogen Investitionsförderung

Ansprechpartner
Peter Matthies





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